AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
§ 1 Geltung der AGB, Vertragspartner
1. Für den gesamten Geschäftsverkehr über den Onlineshop www.packaging-warehouse.com und dem Käufer, Auftraggeber oder Besteller, im Folgenden Besteller genannt, gelten ausschließlich nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Andere Bedingungen des Bestellers erkennt die pack-on GmbH (im Folgenden
„pack-on“ genannt) - auch bei vorbehaltsloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme - nicht an, es sei denn, pack-on stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Soweit Nebenabreden getroffen werden oder nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart werden (siehe § 8), liegen diesen ebenfalls die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Dies gilt auch dann, wenn in den Änderungen der Abschluss eines neuen Vertrages zu sehen ist und dabei nicht erneut ausdrücklich auf die Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.
3. Verträge schließen Sie mit:
pack-on GmbH
Geschäftsführer: Nils Harder, Lasse Harder
Ravensburger Straße 30
88250 Weingarten
E-Mail: hello@packaging-warehouse.com
Telefon: +49 751 951 440 0
https://www.packaging-warehouse.com
Registergericht: Amtsgericht Ulm,
Handelsregister Nr.: HRB 740312
Ust.ID Nr.: DE 332811960
§ 2 Beratung
1. Pack-on berät den Besteller nur auf ausdrücklichen Wunsch. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung.
2. Die Beratungsleistungen von pack-on basieren ausschließlich auf empirischen Werten aus dem eigenen Unternehmen und schließen den Stand von Wissenschaft und Technik nur unverbindlich ein. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich; sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen.
3. Die Beratung von pack-on erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der eigenen Produkte, nicht jedoch auf deren Verwendung beim Besteller oder dessen weiteren Abnehmern; eine gleichwohl erfolgte Beratung zur Applikation beim Besteller ist unverbindlich, es sei denn pack-on hat die Beratung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
4. Die Beratung von pack-on erstreckt sich als produkt- und dienstleistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die von pack-on erstellten Produkte und Leistungen.
Sie erstreckt sich nicht auf eine vertragsunabhängige Beratung, also solche Erklärungen, die gegeben werden, ohne dass Leistungen durch pack-on erbracht werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Waren (z.B. Etiketten, Verpackungen, Getränkedosen) durch pack-on nach den kundenspezifischen Wünschen des Bestellers.
§ 4 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss über den Onlineshop unter der Internetadresse www.packaging-warehouse.com kommt wie folgt zu Stande:
1. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an pack-on zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2. Mit Aufgabe einer Bestellung bei www.packaging-warehouse.com schickt Ihnen pack-on eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei pack-on bestätigt und deren Einzelheiten im Detail aufführt (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung informiert nur über den Eingang Ihrer Bestellung bei pack-on und stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar.
3. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von pack-on zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung der bestellten Waren.
4. Pack-on ist nicht zur Annahme der Bestellung des Bestellers verpflichtet.
5. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keine Verpflichtungen von pack-on, weder im Sinne von Erfüllungs- und Gewährleistungs- noch im Sinne von Schadenersatzansprüchen.
6. Zieht der Besteller einen erteilten Auftrag zurück, kann pack-on, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Liefer- oder Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 5 Bestellung, Kundenkonto, Datencheck
1. Auf der Webseite www.packaging-warehouse.com erhält der Besteller Zugriff auf den sog. Konfigurator, mit dessen Hilfe er durch Eingabe der entsprechenden Parameter und abschließendem Anklicken des Buttons „Berechnen“ den Preis der gewünschten Waren berechnen lassen kann. Durch das Anklicken des Buttons „Berechnen“ gibt der Besteller noch keine verbindliche Bestellung ab.
2. Um Bestellungen gegenüber pack-on abgeben zu können, benötigt der Besteller zunächst ein Kundenkonto, mit welchem sich der Besteller im Onlineshop einloggen kann. Das Einrichten eines Kundenkontos ist für den Besteller kostenfrei und stellt ebenfalls noch keine verbindliche Bestellung dar.
3. Die vom Besteller im Rahmen seiner Bestellung zur Verfügung gestellten Daten werden von pack-on keiner Kontrolle unterzogen, die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten trägt ausschließlich der Auftraggeber.
4. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Datencheck).
Pack-on unterzieht die Daten einem kostenlosen Basis-Datencheck. Nähere Informationen zum Umfang des Basis-Datenchecks erfolgen je nach Produkt im Onlineshop.
5. Soweit der Besteller eine Prüfung der Daten über den Daten-Basischeck hinaus wünscht, kann diese durch Aktivieren des Kästchens „Experten Datencheck“ kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden. Die für den Datencheck anfallenden Kosten werden dem Besteller im Onlineshop mitgeteilt.
6. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ nach Eingabe aller notwendigen Angaben gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung über die kalkulierten Waren ab. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und an pack-on übermittelt werden, wenn der Besteller durch Anklicken des Buttons „AGB akzeptieren“ die Geltung dieser Vertragsbedingungen akzeptiert und damit zur Grundlage seiner Bestellung macht. Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden.
7. Durch Einloggen in sein Kundenkonto kann der Besteller anschließend den Fortschritt seiner Aufträge verfolgen. Der Bestelltext wird bei pack-on gespeichert und kann vom Besteller jederzeit abgerufen, ausgedruckt oder auf seinem lokalen Rechner gespeichert werden.
8. Das Kundenkonto kann der Besteller jederzeit wieder löschen, indem er eine E-Mail mit seinen Kundendaten an
hello@packaging-warehouse.com sendet.
§ 6 Proof
Der Besteller hat die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Proof anzufordern. Entscheidet er sich nach Vorlage des Proofs nicht für die Druckfreigabe, wird der Aufwand für die Erstellung des Proofs in Rechnung gestellt. Entscheidet sich der Besteller für die Druckfreigabe, ist der Aufwand für die Erstellung des Proofs im Rechnungsbetrag für den Auftrag enthalten.
§ 7 KEIN WIDERRUFS- oder RÜCKGABERECHT
Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 312d BGB besteht aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 312d Abs. 4, Ziffer 1 BGB für den Besteller nicht, da der Gegenstand des Vertrages in der Herstellung von Waren nach kundenspezifischen Wünschen liegt, die nicht anderweitig von pack-on vertrieben werden können.
§ 8 Auftragsänderungen
1. Wünscht der Besteller nach Vertragsschluss Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, bedarf es hierzu einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
2. Pack-on behält sich bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen vor, den Lieferungs- oder Leistungsgegenstand angemessen zu ändern.
§ 9 Lieferung, Lieferzeit
1. Die Lieferung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
2. Unsere Lieferungen erfolgen abweichend von § 271 BGB nach Produktion der bestellten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
3. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Bestellers; entsprechendes gilt für Liefer- oder Leistungstermine.
Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine neu zu vereinbaren.
Dies gilt auch dann, wenn über den Auftragsgegenstand nach Vertragsschluss erneut verhandelt wurde, ohne dass eine Änderung des Auftragsgegenstandes vorgenommen wurde.
4. Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Vorlieferung sowie unvorhersehbarer Produktionsstörungen.
5. Die Liefer- oder Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer- oder Leistungsgegenstand das Werk von pack-on verlassen hat oder pack-on die Fertigstellung zur Abholung angezeigt hat.
6. Wird die Lieferung oder Leistung durch den Besteller verzögert, kann pack-on für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von 0,5 %, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Liefer- oder Leistungspreises, berechnen.
Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
Pack-on ist befugt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers einen geeigneten Aufbewahrungsort zu bestimmen sowie die Liefer- oder Leistungsgegenstände zu versichern.
7. Pack-on ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Lieferung oder Leistung zu erbringen.
8. Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
9. Dem Besteller zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von pack-on nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der Waren hinaus archiviert.
§ 10 Höhere Gewalt
In den Fällen höherer Gewalt verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen von pack-on um die Dauer der eingetretenen Störung. Hierzu zählen auch, aber nicht nur Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand bei pack-on oder den Vorlieferanten. Dies gilt auch dann, soweit sich pack-on bereits in Verzug befand, als diese Umstände eintraten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt pack-on dem Besteller unverzüglich mit.
Werden Lieferung oder Leistung um mehr als sechs Wochen verzögert, ist sowohl der Besteller als auch pack-on berechtigt, im Rahmen des von der Leistungsstörung betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.
§ 11 Preise, Porto- und Versandkosten
1. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung durch den Besteller wird diesem der Preis für den Vertragsgegenstand mitgeteilt, den der Besteller durch Abgabe der verbindlichen Bestellung bestätigt. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die vereinbarten Preise in Euro nach Maßgabe der Klausel EXW (ex works) der INCOTERMS 2010 zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht-, Verpackungs- und Transportversicherungskosten sowie sonstiger Versandkosten.
Die in den Preisen enthaltene gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile werden in der Rechnung separat ausgewiesen.
2. Bei Bestellungen über den Onlineshop „packaging-warehouse.com“ erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands und in EU Länder versandkostenfrei. Bei Lieferungen in übrige Länder werden die Versandkosten gesondert berechnet.
3. Für Bestellungen, die außerhalb Deutschlands verschickt werden, können Importsteuern, Zollgebühren und -kosten vom Bestimmungsland erhoben werden. Einfuhrzölle und Steuern werden vom jeweiligen Einfuhrzollamt erhoben und gehen zu Lasten des Empfängers. Diese richten sich nach den Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes. Nähere Informationen können von dem Besteller bei dem zuständigen Zollamt erfragt werden.
4. Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt von pack-on nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers.
§ 12 Zahlung, Zahlungsmöglichkeiten, Verzug
1. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Preises. Die Zahlung wird mit Zustandekommen des Vertrages durch Zugang des Vertragsgegenstandes und der Rechnung beim Besteller fällig.
2. Rechnungen sind sofort mit Eingang beim Besteller fällig. Sie sind ohne Abzüge zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung gerät der Besteller mit Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug. Skonti und Rabatte werden nicht gewährt.
3. Der Besteller kann den Kaufpreis per PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte und auf Rechnung zahlen.
Soweit der Besteller seinen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist die Zahlung nur per PayPal möglich.
Pack-on behält sich zur Absicherung des Kreditrisikos ausdrücklich vor, Lieferungen nur per Vorkasse zu ermöglichen.
4. Auch akzeptieren wir Zahlungen, die über Sofortüberweisung oder per Kreditkarte abgewickelt werden. Der Kunde oder die Kundin hat insofern die Wahl. Diese Zahlungen werden über unseren Dienstleister Adyen abgewickelt, der für eine Vielzahl großer und kleiner Unternehmen bereits tätig ist; Adresse: Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, Niederlande. Die Vertragsbeziehungen zwischen Adyen und seinen Kunden richten sich ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen von Adyen. Weitere Informationen zu Adyen finden sie auf der Homepage von Adyen.
5. In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption. Hier wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an die Klarna AB (publ), Sveavägen 46, 11134 Stockholm, Schweden (www.klarna.de) zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsart Lieferung auf Rechnung setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna AB voraus. Wenn dem Kunden nach Prüfung der Bonität die Lieferung auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna AB, an die der Verkäufer seine Zahlungsforderung abtritt. Der Kunde oder die Kundin kann in diesem Fall mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Klarna AB leisten. Bei einer Zahlung mit Klarna müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und Sie bezahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben. Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie also immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf für Lieferungen nach Deutschland finden Sie hier und die vollständigen AGB zum Rechnungskauf für Lieferungen nach Österreich finden Sie hier.
6. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behält sich pack-on ausdrücklich vor. Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich der Zustimmung von pack-on nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung.
7. Es gilt § 286 Abs. 3 BGB; danach befindet sich der Besteller 30 Tage nach Fälligkeit des Kaufpreises in Verzug.
8. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilleistung ist pack-on, soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Ist der Besteller ein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist pack-on berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
Daneben ist pack-on berechtigt, weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
9. Pack-on ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zinsen werden hierfür nicht vergütet.
10. Bestehen mehrere offene Forderungen von pack-on gegenüber dem Besteller und werden Zahlungen des Bestellers nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so ist pack-on berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die Zahlung erbracht wurde.
11. Bei begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist pack-on berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherstellung für die vom Besteller zu erbringende Leistung zu fordern.
Ist der Besteller nicht bereit, Vorkasse zu leisten oder die Sicherheit zu bestellen, so ist pack-on berechtigt, nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
12. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird oder wenn der Besteller unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder bei sonstigen begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller gegenüber den Ansprüchen von pack-on nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen pack-on gerichteten Forderungen bedarf der Zustimmung von pack-on.
14. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn pack-on seine Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat.
Ist eine Leistung von pack-on unstreitig mangelhaft, ist der Besteller zur Zurückbehaltung nur in dem Maße berechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung, steht.
15. Die Zahlungstermine bleiben auch dann bestehen, wenn ohne Verschulden von pack-on Verzögerungen in der Ablieferung entstehen.
16. Pack-on ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern, wenn sich vor oder anlässlich der Durchführung des Auftrags Änderungen ergeben, weil die vom Besteller gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlerhaft waren oder vom Kunden sonst Änderungen gewünscht werden.
17. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden gesondert berechnet. Die hierfür anfallenden Preise werden dem Besteller vor Abgabe der verbindlichen Bestellung während des Bestellvorgangs mitgeteilt.
§ 13 Erfüllungsort, Abnahme, Gefahrübergang, Verpackung
1. Erfüllungsort für die in Auftrag gegebenen Leistungen ist das Werk von pack-on. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird pack-on den Versand der Ware an den vom Besteller angegebenen Bestimmungsort veranlassen.
2. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet.
3. Die Gefahr etwaiger Fehler der Ware geht mit der Druckreiferklärung auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckreiferklärung anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten.
4. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Anzeige der Versandbereitschaft und Absendung der Ware oder deren Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Besteller über.
5. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt pack-on Art und Umfang der Verpackung. Einwegverpackungen werden vom Besteller entsorgt.
6. Erfolgt der Versand in Leihverpackungen, sind diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung frachtfrei zurückzusenden. Leihverpackungen werden von pack-on sichtbar als Leihverpackungen gekennzeichnet. Verlust und Beschädigung der Leihverpackungen hat der Besteller zu vertreten.
Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Gegenstände dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.
7. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und pack-on davon Mitteilung gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Besteller unverzüglich geltend gemacht werden.
§ 14 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
1. Lieferungen müssen vom Besteller, soweit er Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, innerhalb einer angemessenen Frist untersucht und im Falle eines Mangels unverzüglich gerügt werden. Zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse müssen vom Besteller, soweit er Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, unverzüglich untersucht und im Falle eines Mangels unverzüglich gerügt werden.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten die Vorschriften des § 377 HGB sowie vergleichbare ausländische Vorschriften. Für Dienst- und Werkleistungen gilt § 377 HGB gegenüber Unternehmern entsprechend. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen.
2. Die Verwendung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen ist unzulässig. Konnte ein Mangel bei Wareneingang oder Leistungserbringung nicht entdeckt werden, ist nach Entdeckung jede weitere Verwendung des Liefer- oder Leistungsgegenstandes unverzüglich einzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein verdeckter Mangel vorliegt, trägt der Besteller.
3. Der Besteller überlässt pack-on die gerügten Waren und räumt die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit ein. Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich pack-on die Belastung des Bestellers mit dem angefallenen Überprüfungsaufwand vor.
4. Die Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.
6. Bei Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
§ 15 Gewährleistung
1. Soweit ein Mangel an dem gelieferten Produkt vorliegt, gelten für den Verbraucher im Sinne des § 13 BGB die gesetzlichen Bestimmungen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ist der Besteller ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, ist pack-on bei Vorliegen eines Mangels an dem gelieferten Produkt nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift innerhalb angemessener Frist berechtigt.
2. Ist Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an pack-on auf deren Kosten zurückzusenden.
3. Für Ersatzleistungen und Nachbesserungen gelten die gleichen Gewährleistungsbedingungen wie für die ursprünglich gelieferte Sache.
4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
5. Die Gewährleistung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.
§ 16 Rechtsmängel, Schutzrechte
1. Aufträge nach pack-on übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Wenn pack-on infolge der Ausführung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreift, stellt der Besteller pack-on von Ansprüchen dieser Rechtsinhaber frei. Weitergehende Schäden trägt der Auftraggeber.
2. Die Haftung von pack-on für etwaige Schutzrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung der Liefer- oder Leistungsgegenstände oder mit der Verbindung oder dem Gebrauch der Liefer- oder Leistungsgegenstände mit anderen Produkten stehen, ist ausgeschlossen.
3. Im Fall von Rechtsmängeln ist pack-on nach seiner Wahl berechtigt:
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der verletzten Schutzrechte zu beschaffen
- oder die Mängel des Liefer- oder Leistungsgegenstandes durch Zurverfügungstellung eines in einem für den Besteller zumutbaren Umfang geänderten Liefer- oder Leistungsgegenstandes zu beseitigen.
4. Die Haftung von pack-on für die Verletzung von fremden Schutzrechten erstreckt sich im Übrigen nur auf solche Schutzrechte, welche in Deutschland registriert und veröffentlicht sind.
§ 17 Haftung
1. Sofern pack-on, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzen, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unerlaubte Handlung begehen, haftet pack-on für den daraus entstehenden Schaden des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Sofern pack-on, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen pack-on, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Vorstehender Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht, soweit eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt ist und auch nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt.
4. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen pack-on bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
8. Eine Haftung von pack-on ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat.
§ 18 Verjährung
1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Produkte, Dienst- und Werkleistungen von pack-on sowie die daraus entstehenden Schäden beträgt für Unternehmer gemäß § 14 BGB 1 Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.
2. Die Verjährungsfrist nach vorhergehender Ziffer 1 gilt nicht im Falle des Vorsatzes, wenn pack-on den Mangel arglistig verschwiegen hat, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschäden oder Freiheit einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
3. Nacherfüllungsmaßnahmen hemmen weder die für die ursprüngliche Leistungserbringung geltende Verjährungsfrist, noch lassen sie die Verjährung neu beginnen. § 212 BGB bleibt unberührt.
4. Für Verbraucher gemäß § 13 BGB gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 19 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von pack-on.
Pack-on behält sich an den überlassenen Abbildungen alle Eigentums- und Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor.
2. Wird Eigentum von pack-on mit fremdem Eigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt pack-on Eigentum an der neuen Sache nach Maßgabe des § 947 BGB.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Sache, welche im (Mit-) Eigentum von pack-on steht, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit pack-on nachkommt. Für diesen Fall gilt die aus der Veräußerung entstehende Forderung in dem Verhältnis als an pack-on abgetreten, in dem der Wert der durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten pack-on-Leistung zum Gesamtwert der veräußerten Ware steht. Der Besteller bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von pack-on, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt.
4. Das Recht des Bestellers zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt von pack-on stehenden Waren sowie zur Einziehung der an pack-on abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt und bzw. oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. In diesen vorgenannten Fällen sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist pack-on berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Mahnung zurückzunehmen.
§ 20 Gerichtsstand, geltendes Recht, Sprache
1. Gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB ist Gerichtsstand nach Wahl von pack-on das für den Geschäftssitz von pack-on zuständige Gericht oder der Gerichtsstand des Bestellers.
2. Erfüllungsort der an pack-on zu leistenden Zahlung aus der Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz von pack-on.
3. Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG – „UN-Kaufrecht“ ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.
5. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 21 Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
Die EU-Kommission stellt seit dem 15.02.2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS-Plattform) zur Verfügung. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher erwachsen. Die Internetplattform ist unter folgendem Link zu erreichen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Pack-on ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.